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§5: Bestimmungen über Arten, Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder
das sind Soldaten, Beamte oder Vertragsbedienstete des Bundesheeres bzw. der Heeresverwaltung und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), Soldaten des Miliz-, Reserve- oder Ruhestandes;
Unbescholtene Personen, deren Mitgliedschaft für den HSV Bogensport Wiener Neustadt jedoch von besonderer Bedeutung ist und deren Mitgliedschaft nicht im Widerspruch zu den Statuten und der Geschäftsordnung des Österreichischen Heeressportverbandes steht.
Sie sind als Stammmitglieder des HSV Bogensport Wiener Neustadt beim niederösterreichischen Bogensportverband und beim österreichischen Bogensportverband gemeldet.
Außerordentliche Mitglieder
das sind physische oder juridische Personen, deren Mitarbeit im Interesse des Vereines liegen.
Ehrenmitglieder
das sind Personen, die sich besondere Verdienste um den HSV Bogensport Wiener Neustadt erworben haben.
Erwerb der Mitgliedschaft
- Personen, die eine Mitgliedschaft anstreben, haben sich schriftlich, für Minderjährige unter Beifügung der Unterschrift der Erziehungsberechtigten, unter Verwendung des Aufnahmeformulars des HSV Bogensport Wiener Neustadt zu bewerben.
- Ordentliche Mitglieder beim HSV Bogensport Wiener Neustadt dürfen die ausgeübte Sportart bei keinem anderen Verein wettkampfmäßig ausüben.
- Der Bewerber (ordentliche und außerordentliche Mitglieder) wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes aufgenommen.
- Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag eines Vereinsmitgliedes und durch einen positiven Beschluss des Vorstandes.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand bis 31. Oktober schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand aus wichtigen Gründen und mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden:
- Grobes Vergehen gegen das Statut und Beschlüsse der Vereinsorgane;
- Unehrenhaftes und anstößiges Benehmen inner- und außerhalb des Vereines;
- Rückstand bei der Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz erfolgter schriftlicher Mahnung.
- Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen irgendwelcher Art. Sie haben bis zum Ende der Mitgliedschaft die festgelegten Beiträge zu entrichten, sowie den Mitgliedsausweis und sonstige vom Verein zur Verfügung gestellte Utensilien (Sportgeräte, Kleidung, Abzeichen, etc.) zurückzustellen.
Gegen den Ausschluss ist innerhalb von 1 Woche nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung, eine Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig, bis zu dieser Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen. Gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig.
Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel zulässig.
§6: Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
Rechte der Mitglieder
- Ehrenabzeichen werden Personen zuerkannt, die sich besondere Verdienste um den HSV Bogensport Wiener Neustadt erworben haben. Die Voraussetzungen hierzu bestimmt der Vorstand.
- Die Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Stimmrecht, sowie aktives und passives Wahlrecht zur Mitgliederversammlung richten sich nach § 7.
- Nur Mitglieder haben das Recht solange sie dem Verein angehören zum Tragen des Vereinsabzeichens und der vom Vorstand verliehenen Ehrenabzeichen.
- Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an den vom Verein vermittelten Vorteilen, Leistungen und Begünstigungen, unter den vom Vereinsvorstand jeweils festgelegten Bedingungen.
Pflichten der Mitglieder
Mitglieder sind verpflichtet
- die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte; weiters müssen alle den Verein schädigenden Vorkommnisse sofort dem Vorstand gemeldet werden.
- die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten;
- die Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe pünktliche zu bezahlen; Jugendliche sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von der Entrichtung des Jahresmitgliedsbeitrages befreit.
Ehrenmitglieder sind von allen Beiträgen und Verbandsumlagen befreit.