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§8: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
Der Obmann ist der höchste Vereinsfunktionär. Ihm obliegt die Vertretung des Vereines, insbesondere nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen. Er führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; diese bedürfen jedoch nachträglich der Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
Der Obmannstellvertreter unterstützt den Obmann und vertritt den Obmann bei Abwesenheit in allen Belangen.
Der Schriftführer hat den Obmann bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Der Schriftführer führt die Protokolle der Mitgliederversammlung und des Vorstandes.
Der Finanzreferent ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Obmannes oder des Obmannstellvertreters. Ist eine doppelte Zeichnungspflicht vorgesehen unterzeichnet der Obmann und der Obmannstellvertreter oder Schriftführer,
in Geldangelegenheiten (= vermögenswerte Dispositionen) der Obmann oder der Obmannstellvertreter und der Finanzreferent.
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Finanzreferenten der Obmannstellvertreter.
Die Referenten und Beiräte sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erfüllen und dem Vorstand regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten. Der Vorstand kann sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit ermächtigen den Verein zu vertreten.
§9: Verhältnis zum Hauptverein
Der Zweigverein entsendet die vorgesehenen Delegierten zur Delegiertenversammlung des HSV Wiener Neustadt. Eine Bestandsgefährdung ist dem HSV Wiener Neustadt anzuzeigen. Es ist sicherzustellen, dass die Bestandsgefährdung, sofern der Vorstand des Zweigvereines säumig ist, auch durch die Kontrolle an den Hauptverein gemeldet werden kann.
Begünstigungsschädliche Unternehmungen sind unverzüglich zu melden.
Mitglieder des HSV Bogensport Wiener Neustadt sind auch Mitglieder des HSV Wiener Neustadt. Der Mitgliedsbeitrag ist in der entsprechenden Höhe zu entrichten.
Der Zweigverein hat seine sportlichen und kulturellen Vorhaben und Veranstaltungen mittels Meldung dem HSV Wiener Neustadt anzuzeigen.
Der Zweigverein hat die „Anzeige einer Änderung der organschaftlichen Vertreter“ inklusive Stammdatenblatt dem Hauptverein zusätzlich vorzulegen.
§10: Datenschutz
Die Bestimmungen über den Datenschutz sind streng einzuhalten. Jedes Mitglied gibt durch seinen Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Funktion im Verein und im Landes- oder Bundesverband, seine für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine sportlichen Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung mittels Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereines verarbeitet und weitergegeben werden, insbesondere für die Information, Führung der Buchhaltung und für die Zustellung von Informationsmaterial aller Art.
Weiters gibt jedes Mitglied die unwiderrufliche Zustimmung, dass sowohl Ergebnislisten als auch Bild- und Ton- bzw. Magnetaufzeichnungen, die vom Verein im Rahmen des Vereinslebens und der Sportausübung hergestellt wurden, für Vereinszwecke, wie z.B. Sponsoring, Werbung, Information und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Homepage verwendet werden dürfen und die Rechte dem Verein kostenlos ab Herstellung übertragen werden.
§11: Freiwillige Auflösung des Vereins
Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung, die zu diesem Zwecke einberufen wurde und bei der mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
Diese Mitgliederversammlung hat auch über die Verwertung des Vereinsvermögens und die Abwicklung zu beschließen. Die Verwertung darf ausschließlich der Gemeinnützigkeit dienen. Als Abwickler sind von der Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied des letzten Vorstandes und die Rechnungsprüfer zu bestellen. Wird über die Verwertung kein gültiger Beschluss gefasst oder ist die Bestellung von Abwicklern nicht möglich, fällt das Vermögen an den HSV Wiener Neustadt.
Die rechtmäßige Ausfertigung allfälliger Urkunden hierüber hat durch den letzten im Amt befindlichen Obmann und zweier Mitglieder des letzten Vereinsvorstandes zu geschehen – ansonsten durch einen allenfalls seitens des HSV Wiener Neustadt bestellten Kurator.
Der Obmannstellvertreter: | Der Obmann: |
Josef GOLDBRUNNER, Vizeleutnant e.h. | Leopold SCHMALZL, Offizierstellvertreter e.h. |
(Josef GOLDBRUNNER, Vizeleutnant) | (Leopold SCHMALZL, Offizierstellvertreter) |